Wenn man eine Erklärung für eine andere Person abgibt, dann ist der Dritte grundsätzlich immer nur dann an diese Erklärung gebunden, wenn man mit entsprechender Vertretungsmacht gehandelt hat. Dass dieser Grundsatz auch dann Anwendung finden muss, wenn jemand unbefugt das eBay-Mitgliedskonto eines Dritten nutzt, dazu hat gerade der Bundesgerichtshof entschieden.
„Made in Germany“ – Wie „deutsch“ muss Ware sein?
Wie wir bereits berichtet haben, hatte nun das OLG Düsseldorf (Urteil vom 5. April 2011, Az. I-20 U 110/10) zu entscheiden, ob es sich bei einer „Made in Germany“-Werbung um eine Irreführung des Verbrauchers handelt. Das Problem Ähnliche Entscheidungen gab es bereits in der Vergangenheit. Schon 1974 hatte sich der BGH (I ZR 19/73) erstmals … Weiterlesen