BREXIT ohne EXIT: Rechtliche Folgen!

Großbritannien hat am 29.03.2017 offiziell den Austritt von Großbritannien aus der EU erklärt. Es gilt zum BREXIT viele rechtliche Probleme zu lösen. Wir liefern Ihnen einen Überblick von der Marke über die Steuern bis zur zum Schicksal der LTD; Grundlagen für Ihre strategischen Überlegungen.

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Musterverfahren Widerrufsbelehrung im Printwerbemittel I. Instanz

Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender konnte die Zentrale einen ersten Etappensieg davontragen. Wie bereits angekündigt hat die 1. Handelskammer des LG Wuppertal das verklagte Unternehmen zur Unterlassung verurteilt (Urt. vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 nicht rechtskräftig). Allerdings geht es bald in die zweite Runde vor das OLG Düsseldorf.

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Was gibt´s Neues 2015?

Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen

Umsatzsteuern für elektronische Dienstleistungen

Das neue Jahr bringt auch neue Steuern. In einer Lex amazon wird ab 01.01.2015 neu geregelt, dass für digitale Produkte, die in das EU-Ausland elektronisch ausgeliefert werden die Umsatzsteuer gilt, die im Land des Kunden erhoben wird und nicht mehr im Sitzland des Anbieters.

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Ab 01.01.2015 Pflicht zur Bereitstellung von Onlinelabeln und Produktdatenblättern

Zukünftig werden die Onlinehändler vieler energieverbrauchskennzeichnungspflichtiger Produkte verpflichtet sein, elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter zu Ihren Produkten im Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus der Delegierten Verordnung 518/2014. Für die meisten Gerätekategorien, nämlich Haushaltsgeschirrspülmodelle, Haushaltskühlgerätemodelle, Haushaltswaschmaschinenmodelle, Fernsehgeräte, Luftkonditioniermodelle, Haushaltswäschetrocknermodelle, Lampen und Leuchten (wobei bei diesen nur ein elektronisches Etikett, kein Datenblatt zur Verfügung zu stellen ist) und Staubsaugermodelle ist der 01.01.2015 der maßgebliche Termin, wobei die Pflichten nur für neue oder aktualisierte Produkte gelten, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden. Abweichende Fristen gelten für Raum- und Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturregler und Solareinrichtungen sowie für Verbundanlagen aus Raum- und Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 811/2013) und für Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 812/2013).

 

Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung

Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.

Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.

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