Großbritannien hat am 29.03.2017 offiziell den Austritt von Großbritannien aus der EU erklärt. Es gilt zum BREXIT viele rechtliche Probleme zu lösen. Wir liefern Ihnen einen Überblick von der Marke über die Steuern bis zur zum Schicksal der LTD; Grundlagen für Ihre strategischen Überlegungen.
Versandhandel
Amazon-Klauseln gegen Hochretournierer unwirksam
Das OLG Köln hat ein wichtiges Urteil zur Zugänglichkeit von Kundenkonten nach Kündigung von Hochretournierern gefällt. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein Segen für Verbraucher und kann für den Händler einen Fluch bedeuten.
Musterverfahren Widerrufsbelehrung im Printwerbemittel I. Instanz
Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender konnte die Zentrale einen ersten Etappensieg davontragen. Wie bereits angekündigt hat die 1. Handelskammer des LG Wuppertal das verklagte Unternehmen zur Unterlassung verurteilt (Urt. vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 nicht rechtskräftig). Allerdings geht es bald in die zweite Runde vor das OLG Düsseldorf.
Händler bald zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet?
Verbraucher sollen Elektrogeräte künftig einfacher entsorgen können. Insofern soll künftig auch der (Versand-) Handel verpflichtet werden, Altgeräte zurückzunehmen.
„Bestellung bestätigen“ keine zulässige Buttonbezeichnung
Neben weiteren Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten hat sich das LG Stuttgart mit Urteil vom 17.11.2014, Az.: 35 O 37/14 KfH (noch nicht rechtskräftig) vor allem mit der Bezeichnung des Bestellbuttons am Ende des Bestellprozesses beschäftigt.
Was gibt´s Neues 2015?
Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen
Umsatzsteuern für elektronische Dienstleistungen
Das neue Jahr bringt auch neue Steuern. In einer Lex amazon wird ab 01.01.2015 neu geregelt, dass für digitale Produkte, die in das EU-Ausland elektronisch ausgeliefert werden die Umsatzsteuer gilt, die im Land des Kunden erhoben wird und nicht mehr im Sitzland des Anbieters.
Ab 01.01.2015 Pflicht zur Bereitstellung von Onlinelabeln und Produktdatenblättern
Zukünftig werden die Onlinehändler vieler energieverbrauchskennzeichnungspflichtiger Produkte verpflichtet sein, elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter zu Ihren Produkten im Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus der Delegierten Verordnung 518/2014. Für die meisten Gerätekategorien, nämlich Haushaltsgeschirrspülmodelle, Haushaltskühlgerätemodelle, Haushaltswaschmaschinenmodelle, Fernsehgeräte, Luftkonditioniermodelle, Haushaltswäschetrocknermodelle, Lampen und Leuchten (wobei bei diesen nur ein elektronisches Etikett, kein Datenblatt zur Verfügung zu stellen ist) und Staubsaugermodelle ist der 01.01.2015 der maßgebliche Termin, wobei die Pflichten nur für neue oder aktualisierte Produkte gelten, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden. Abweichende Fristen gelten für Raum- und Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturregler und Solareinrichtungen sowie für Verbundanlagen aus Raum- und Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 811/2013) und für Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 812/2013).
Kein Widerrufsrecht in der Schweiz
Der Nationalrat in der Schweiz hat die Einführung eines Widerrufsrechts im Fernabsatz abgelehnt. Bei Käufen per Telefon sollen Kunden hingegen innerhalb von vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten können.
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung
Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.
Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.