Bei den Angaben „LowCarb“ bzw. „mit wenig Kohlenhydraten“ handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, welche nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig sind.
Helena Golla
Herstellerangaben dürfen nicht verdeckt werden
Lebensmittel müssen mit einer Vielzahl von Pflichtinformationen gekennzeichnet werden. Hierzu gehört unter anderem auch die Information über den Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers.
Alkoholfreies Bier „vitalisierend“?
Bei dem Begriff „vitalisierend“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig ist, so das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2014 (Az. 4 U 19/14).
Kundenspezifikation neue Möglichkeiten im Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Das LG Düsseldorf hat diese Ausnahme bei einem Sofa angenommen, welches anhand verschiedener Optionen nach Wunsch des Kunden angefertigt wurde.
Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?
Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.
Bildrechte Amazon
Durch das Einstellen von Bildern bei Amazon Bilder erklärt man sich als Händler stillschweigend mit der Nutzung der Bilder durch andere Händler einverstanden, so das LG Köln mit Urteil vom 13.02.2014.
Praebiotik und Probiotik als gesundheitsbezogene Angaben
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Februar 2014 entschieden, dass es sich bei der Bewerbung von Lebensmitteln (es ging um Babynahrung) mit den Bezeichnungen Praebiotik und Probiotik um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Health-Claim-Verordnung handelt. Die Bezeichnung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder … Weiterlesen
Bestell-Button: Bezeichnung mit „Bestellung abschicken“ unzulässig
Die Beschriftung der Schaltfläche bei Online-Bestellungen mit „Bestellung abschicken“ genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Mit dieser Beschriftung wird dem Verbraucher nicht klar, dass er eine Zahlung zu leisten hat.
LG Bielefeld zu der Werbung für Bachblüten
Das LG Bielefeld sah in der Werbung eines Apothekers für Bach-Blütenprodukte eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Es ging u.a. um die Aussagen „… wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet“ und „… können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“.
Urheberrecht an Spielwaren
Der BGH hat sich mit der Frage des urheberrechtlichen Schutzes von Werken der angewandten Kunst befasst und ausgeführt, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.