Antwortpflicht innerhalb von 60 Minuten

Online-Händler müssen auf ihrer Webseite bekanntlich ein Impressum vorhalten. Darin müssen gemäß § 5 TMG unter anderem auch Angaben gemacht werden, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Händler ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Diese Pflichtangaben müssten einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein und ohne langes Suchen auffindbar sein.

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Impressum bei Baustellenseiten

Wer seine Website überarbeitet, unternimmt dies in der Regel nicht im Live-Betrieb. Häufig werden dann für die Zeit der Umstellung Baustellen-Seiten geschaltet, über die der Nutzer über den Umbau informiert wird. Sobald im Hintergrund alle Arbeiten beendet wurden, geht die richtige Seite wieder live. Aber muss auf der Baustellenseite ein Impressum sein?

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