OLG Frankfurt zu der Bewerbung eines Sirups mit „Holunderblüte“

Die Bezeichnung eines Sirups mit „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Schauseite der Flasche sind zulässig, auch wenn in dem Erzeugnis nur 0,3 % Holunderblütenextrakt zugesetzt ist. Dies entschied das OLG Frankfurt aM mit Beschluss vom 11.09.2017 (6 U 109/17).

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EU Standardvertragsklauseln vor dem EuGH

Kennen Sie den Namen Max Schrems? Ein Jurist aus Österreich, der letztlich vor dem EuGH in 2015 die Safe Harbour Regelungen in einem Verfahren gegen Facebook Ireland zu Fall brachte. Jetzt wendet er sich gegen die Standardvertragsklauseln. Diese datenschutzrechtlichen Standardvereinbarungen sind heute häufige Grundlage für den Datentransfer in nicht EU-Staaten, wie etwa die USA. Wer Cloud-Verträge etwa mit Microsoft abschließt, nutzt diese Klauseln.

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Das neue Verpackungsgesetz kommt

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.

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Praxistipps Fit für das neue Datenschutzrecht

Bis zum 25.05.2018 müssen Unternehmen fit für die dann europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO oder DSGVO) sein. Schon fehlende Dokumentationen können hohe Bußgelder bedeuten. Lesen Sie jetzt ganz praktisch, wie Sie die Umsetzung angehen können im Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Becker.

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Arzneimittel darf nicht mit „wirkungsvoll“ oder „effektiv“ beworben werden

In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung eines homöopatischen Arzneimittels mit den Aussagen:

„bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“,
„Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ und/oder
„Effektiv gegen Kopfschmerzen“
Mit diesen Angaben werde der falsche Eindruck erweckt, dass ein Heilungserfolg mit Sicherheit erwartet werden könne, so das OLG München (Urteil vom 04.05.2017 – 29 U 335/17). Diese Werbeangaben sind insofern nach § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG irreführend.

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