Eine irreführende Werbung ist bekanntlich unzulässig, so etwa die Werbung mit unzutreffenden Angaben zu einem Angebot. Gleiches gilt für Angaben im Blickfang, also Angaben, welche in der Werbung besonders hervorgehoben werden. Diese dürfen grundsätzlich für sich genommen nicht irreführend sein (z.B. 20 Prozent auf alles, wenn tatsächlich bestimmte Produktgruppen ausgenommen sind).
Vorsicht bei der Verwendung des „Like-Button“ von Facebook
Die Verbraucherzentrale NRW teilt mit, dass aktuell Abmahnungen in Bezug auf die Verwendung des Gefällt mir -Buttons ausgesprochen wurden. Es wurden offenbar zunächst 6 Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, die Schaltfläche datenschutzkonform umzustellen. Facebook Like-Button Problematisch bei der Verwendung des Facebook Like-Buttons ist, dass nach den hier bekannten Informationen über den Button schon beim Laden der … Weiterlesen