Vorsicht bei der Werbung mit Vitalstoffen

Die Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel „Original Spiruletten mit Gerstengras“ mit den Aussagen, das Produkt enthalte „über 7.000 Vitalstoffe“ bzw. „über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe“,  Gerstengras sei „das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ und beinhalte „weit über 3.000 Vitalstoffe“ oder „Über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe gegeben Ihnen, insbesondere im Frühjahr, den nötigen Schwung für den Sommer“ ist irreführend. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 30.04.2013 (4 U 149/12).

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TV Testwerbung Kundenzufriedenheit

Nicht immer kommt die Testwerbung mit Testsiegel daher. Auch eine simple Werbung mit der Kundenzufriedenheit kann dazu führen, dass die Grundsätze der Werbung mit Testergebnissen gelten. Bei der Testwerbung kennen die Gerichte kein langes Fackeln. Das gilt selbst in der TV-Werbung. Dem OLG Frankfurt fehlten In seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2013 (Az. 6 U 266/12) jedenfalls alle notwendigen Angaben.

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Projektverträge

Software in der Produktion, oder als CMS neu aufzusetzen  oder auf einen neuen Stand zu bringen (Migration) ist oft ein gefährliches Unterfangen. Gleiches gilt für Hersteller und Abnehmer beim Einkauf komplexer Fertigungsanlagen. Die Beratungserfahrung zeigt, dass die entscheidenen Fehler schon beim Aufsetzen des Projekts gemacht werden. Meist sind die abgeschlossenen Verträge nichtssagend und helfen nicht weiter.

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