Bis zum 25.05.2018 müssen Unternehmen fit für die dann europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO oder DSGVO) sein. Schon fehlende Dokumentationen können hohe Bußgelder bedeuten. Lesen Sie jetzt ganz praktisch, wie Sie die Umsetzung angehen können im Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Becker.
Abmahnung
Neue Newsletter-Einwilligung nach BGH
Der BGH hat mit Urteil vom 04.3.2017, (Az. VI ZR 721/15) eine für die Werbepraxis wichtige Entscheidung zu den Anforderungen an eine wirksame Newsletter-Einwilligung getroffen. Danach können Einwilligungen unwirksam sein, die keine Angabe aufweisen, zu welchen Gegenständen die E-Mail Werbung erfolgt. E-Mail-Zusendungen, die auf unzulänglichen Einwilligungen basieren, sind damit so zu sehen, als ob sie ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen.
OLG München: „Klickbarer“ Link zur OS-Plattform erforderlich
Das OLG München hat kürzlich (Urteil vom 22.9.2016, Az. 29 U 2498/16) eine Entscheidung im Rahmen der aktuellen Problematik der Verlinkung auf die OS-Plattform der EU-Kommission getroffen. Demnach genügt ein „bloßer“ Link auf die Plattform nicht. Vielmehr muss ein „klickbarer“ Link bereitgestellt werden.
OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung
Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.
OLG Frankfurt: Sofortüberweisung als einziges kostenfreies Zahlungsmittel zulässig
Das Zahlungsmittel Sofortüberweisung ist gängig und zumutbar. Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24.08.2016 (Az. 11 U 123/15) entschieden. Es darf daher als einziges kostenfreies Zahlungsmittel in einem Online-Shop angeboten werden.
Rückrufpflicht nach Unterlassungserklärung
Nach Erhalt einer Abmahnung und Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer Verurteilung zeigen sich häufig erst die wahren Risiken, etwa bei einer Rückrufpflicht.
E-Mail-Werbung im Fokus der Gerichte
Die Auto-Reply-Entscheidung des BGH und die Facebook-Entscheidung des BGH „Freunde-Finder“ beschäftigen sich mit den Möglichkeiten, Werbung in E-Mails unterzubringen. Gleichzeitig gibt es neue Entscheidungen des OLG Hamm, die E-Mail-Werbung bei Amazon für Händler gefährlich macht und in die gleiche Kerbe schlägt das LG Hamburg mit einer entsprechenden Funktion bei eBay.
Amazon-Weiterempfehlungsfunktion ist unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform Amazon für einen Händler problematisch werden kann. Werden E-Mails darüber versandt, so wird die Werbung für das Amazon-Angebot des Händlers wie jede andere E-Mail-Werbung dem Händler zugerechnet.
Keine Aufklärung durch Abgemahnten
Muss ein zu Unrecht Abgemahnter eigentlich den Abmahner aufklären, bevor der sich in den Prozess begibt? Diese Frage hatte das LG Münster unlängst zu entscheiden. Es kann tatsächlich eine solche Aufklärungspflicht geben, aber nur im Ausnahmefall.
Gesetz zur Abmahnung von Datenschutzverstößen kommt
Das neue „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ wird in dieser Woche im Rechtsausschuss abgeschlossen. Damit wird das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) erweitert. Verbraucherverbände können künftig auch Datenschutzverstöße beim Umgang mit Daten abmahnen.