Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung des Beklagten mit der Angabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO ist.
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung des Beklagten mit der Angabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO ist.
Die Auto-Reply-Entscheidung des BGH und die Facebook-Entscheidung des BGH „Freunde-Finder“ beschäftigen sich mit den Möglichkeiten, Werbung in E-Mails unterzubringen. Gleichzeitig gibt es neue Entscheidungen des OLG Hamm, die E-Mail-Werbung bei Amazon für Händler gefährlich macht und in die gleiche Kerbe schlägt das LG Hamburg mit einer entsprechenden Funktion bei eBay.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform Amazon für einen Händler problematisch werden kann. Werden E-Mails darüber versandt, so wird die Werbung für das Amazon-Angebot des Händlers wie jede andere E-Mail-Werbung dem Händler zugerechnet.
Der BGH hat auf Klage der vzbv die „Freunde finden“ Funktion von Facebook auch als letzte Instanz als belästigende Werbung eingestuft und untersagt (BGH Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14). Zudem sah er lt. Pressemeldung eine Irreführung der Nutzer von Facebook über die Art und den Umfang der importierten Kontaktdaten.
Darf man fremde Marken im Rahmen von Google AdWords nutzen? Viele Gerichte beschäftigten sich mit der Frage. Nun gibt es ein Grundsatzurteil des BGH.
Das neue Gesetz soll die Haftungssituation bei öffentlichen WLAN-Netzen entschärfen. Experten sparen jedoch nicht mit Kritik. Wir erläutern Ihnen das Problem.
In seinem Urteil vom 15. Dezember 2015 (Az. VI ZR 134/15) hat der BGH im Ergebnis wenig überraschend die Werbung in einer automatischen Antwort-E-Mail (Autoresponder) ohne Einwilligung für unzulässig angesehen. Entscheidend war wohl der Umstand, dass der Verbraucher dann nach Erhalt der ersten E-Mail mit seiner zweiten E-Mail den Willen erklärt hatte, keine Werbung per E-Mail mehr beziehen zu wollen.
Am 09.12.2015 stellte die EU-Kommission einen neuen Richtlinienentwurf vor. Dieser soll im grenzüberschreitenden Verkehr ein neuer Schritt für die Verbesserung von Verbraucherrechten darstellen. Dazu soll das Gewährleistungsrecht weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Es geht vor allem um die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf.
Muss ein zu Unrecht Abgemahnter eigentlich den Abmahner aufklären, bevor der sich in den Prozess begibt? Diese Frage hatte das LG Münster unlängst zu entscheiden. Es kann tatsächlich eine solche Aufklärungspflicht geben, aber nur im Ausnahmefall.
MaSi oder „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ gelten nach dem Willen der BaFin seit dem 05. November 2015 verbindlich. Die neuen Anforderungen können für den Internethandel problematisch werden, denn sie muten dem Kunden einige Umstellungen zu.