Die häufigsten Abmahnungen richten sich gegen Preisangaben und hier führt die falsche Werbung mit Herstellerangaben. Es geht meist um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Bezugspreis. Damit sie mit einem solchen Bezugspreis überhaupt werben dürfen, muss es eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers geben. Dann mache ich mir eben eine, denkt sich der ein oder andere. Dies geht jedoch nicht. Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen nur für Markenwaren ausgesprochen werden.
Information
Zum wo und wie der Geschäftsbriefangaben
Dass das Briefpapier z.B. im Fall einer GmbH mit bestimmten Angaben zu Sitz, Geschäftsführung, Registerangaben etc. zu versehen ist, ist meistens bekannt. Doch die sog. „Geschäftsbriefangaben“ sind nicht nur dort verpflichtend. Die Angabepflicht erfasst Geschäftsbriefe egal in welcher Form, z.B. auch E-Mails. Lesen Sie hier, welche Korrespondenz zwingend Geschäftsbriefangaben enthalten muss und wie diese Angaben richtigerweise auszusehen haben.
Neues Recht im Versandhandel 13.06.2014
Wir haben in komprimierter Form die wissenswerten Fakten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit Schwerpunkt im Fernabsatz zu Ihrer Information zusammengestellt.
Neue Vorgaben zu Garantien
Das neue Verbraucherrecht ab 13.06.2014 bringt für den Versandhandel eine Reihe von
Ärgernissen. Unbrauchbare Widerrufsbelehrungen, praxisferne Anforderungen an Formulare, Entfall der Möglichkeit alternativer Zusendungen sind die Stichworte. Hinzu kommt jetzt auch eine neue Regelung zu den Garantien. Lesen Sie, welche Fallen lauern:
Nach dem neuen § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB n.F. sind dem Verbraucher je nach Zählweise mehr als 20 Informationen zu vermitteln. Zur Verfügung zu stellen sind nach Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n.F. Informationen die „gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien“ betreffen.
Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?
Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.
Lebensmittelkennzeichnung in deutscher Sprache erforderlich
Es ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn bei dem Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen das Verzeichnis der Zutaten das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Nährwertangaben nicht in deutscher oder einer anderen im Inland leicht verständlichen Sprache angegeben sind. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 22.11.2012 (Az. I ZR 72/11).
EuGH – Behörden dürfen vor Lebensmitteln warnen, auch wenn keine konkrete Gesundheitsgefahr besteht.
Eine nationale Regelung, nach welcher Behörden dazu berechtigt sind, die Öffentlichkeit unter Nennung des Lebensmittels und des Lebensmittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt bzw. in den Verkehr gelangt ist, zu informieren, verstößt nicht gegen europäisches Recht. Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 11.04.2013.
Danach dürfen Behörden die Öffentlichkeit schon dann unter Angabe der Bezeichnung des Lebensmittels und des Herstellers informieren, wenn das Lebensmittel für den Verzehr ungeeignet ist. Eine Gesundheitsgefahr muss von dem Lebensmittel nicht ausgehen.
Impressum bei Facebook im Info-Bereich OK
Das LG Bochum hat zumindest vorläufig im Rahmen einer negativen Feststellungsklage am 20. Februar 2013 per Versäumnisurteil (nicht rechtskräftig) einem Massenabmahner ein Stoppschild vorgehalten. Eine Firma hatte massenhaft Facebook-Nutzer im gewerblichen Bereich wegen angeblicher Impressumsverstöße abgemahnt.
OLG Hamm entscheidet zu Vertragstextspeicherung
Durch Urteil vom 23.10.2012 – Az. I 4 U 134/129 – hat das OLG Hamm zur Pflicht des Onlinehändlers zur Information über die Vertragstextspeicherung entschieden, mit dem Ergebnis, dass das Fehlen dieser Information einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Vorsicht bei der Angabe der Lieferzeit
Bei der Angabe von Lieferzeiten werden im Online-Handel immer wieder Fehler gemacht. Dass die Angabe von „voraussichtlichen“ Lieferzeiten oder eine „in der Regel“ Angabe nicht ausreichend ist, wurde bereits von Gerichten bestätigt. Nun soll auch die bislang noch als zulässig angesehene Angabe von Zirka-Fristen unzulässig sein.