Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 14.02.2013 (Az.: 3 C 23.12).
Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 14.02.2013 (Az.: 3 C 23.12).
Ein Bäckereibetrieb ist erfolgreich mit einem Eilantrag gegen die Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße im Internet vorgegangen.
Ein Impressum auf Facebook ist notwendig für Gewerbetreibende. Ein Händler machte daraus offenbar ein Geschäft und lies in ca. 180 Fällen abmahnen. Ob man hierin einen Abmahnmissbrauch sehen kann, war Gegenstand eines Urteils.
Das Bundeskabinett hat am 06. Februar 2013 die Verordnung über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen beschlossen. Danach soll der Handel verpflichtet werden deutlich darauf hinzuweisen, ob es sich bei einer Getränkeverpackung um eine Einwegverpackung oder um eine Mehrwergverpackung handelt.
Die Deutsche Post will bis 2016 in den Lebensmittelversand einsteigen und plant bis dahin flächendeckende Versandangebote für Online-Händler. Dies berichteten Ende 2012 verschiedene Medien, u.a. Spiegel-Online
Eine Tanzschule warb unter anderem mit der Aussage:
„Auch für den klassischen Eröffnungstanz Ihrer Hochzeit garantieren wir Ihnen in privater Atmosphäre den gewünschten Lernerfolg.“
Im 1. Teil dieser Beitragsreihe haben wir unter anderem berichtet über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, die Gewährleistungszeit, die Möglichkeit Garantien zu beschränken etc.
Lesen Sie in diesem 2. Teil u.a. darüber, wie ein Mangel festgestellt wird, über Mängel bei Gebrauchtwaren und die Frage, ob sich die Gewährleistungsfrist verlängert, wenn ein Mangel durch Neulieferung oder Reparatur beseitigt wurde:
Preisangaben, insbesondere die Grundpreisangabe sind immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Wir haben schon mehrfach berichtet, etwa hier zu Grundpreisangaben bei eBay oder hier zum Grundpreis bei einer Gratis-Zugabe. Nun hatte sich das OLG Köln mit einem weiteren Aspekt der Grundpreisproblematik zu befassen. (Urt. v. 19.10.2012 – 6 U 46/12). Auf einer Verkaufsplattform mit einer Vielzahl … Weiterlesen
Online-Händler müssen auf ihrer Webseite bekanntlich ein Impressum vorhalten. Darin müssen gemäß § 5 TMG unter anderem auch Angaben gemacht werden, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Händler ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Diese Pflichtangaben müssten einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein und ohne langes Suchen auffindbar sein.
Bei der Angabe von Lieferzeiten werden im Online-Handel immer wieder Fehler gemacht. Dass die Angabe von „voraussichtlichen“ Lieferzeiten oder eine „in der Regel“ Angabe nicht ausreichend ist, wurde bereits von Gerichten bestätigt. Nun soll auch die bislang noch als zulässig angesehene Angabe von Zirka-Fristen unzulässig sein.