Wir hatten bereits im letzten Jahr über die Fehler berichtet, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung gemacht werden können. Klar war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass sowohl eine CE-Kennzeichnung zu wenig ebenso wie ein „CE- geprüft“ in der Werbung für ein Produkt, welches ohnehin der Kennzeichnungspflicht unterliegt, dem Händler zum Verhängnis werden kann. Das OLG Frankfurt ging mit Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11 nun noch einmal deutlich über die bisherige Rechtsprechung hinaus.
LG Berlin zu der Buchpreisbindung und Gutscheinen
Bei dem Verkauf preisgebundener Bücher dürfen keine Gutscheine Dritter auf den Buchpreis angerechnet werden. Dies hat das LG Berlin mit Urteil vom 18.09.2012 (Az. 102 O 36/12) entschieden. Denn die Gewährung eines Nachlasses auf den Kaufpreis stelle ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar. Lesen Sie mehr zu dem Urteil in unserem Beitrag.
„Neuschwanstein“ als Marke unterscheidungskräftig?
Kann der Name bzw. die Bezeichnung einer Sehenswürdigkeit oder touristischen Attraktion als Marke Schutz beanspruchen? Wird diese Bezeichnung also vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis im Sinne des Markenrechts verstanden oder lediglich als Hinweis auf den bekannten Ort? Diese Frage stellt sich natürlich dann, wenn die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Souvenirartikel und Tourismus stammen.
Private Testsiegel Testwerbung
Das OLG Brandenburg hat bestätigt, dass die Werbung mit dem Ergebnis des von dem Deutschen Institut für Service-Qualität durchgeführten Test „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ zu unterlassen ist. Die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung der Werbung mit dem Testergebnis sei sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Testsiegels im Hinblick auf den Testveranstalter als auch im Punkt des als Werbeaussage verwendeten Prädikats „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ aus dem Gesichtspunkt der Irreführung gerechtfertigt.
REWE-Limonadenangebot Grundpreisangabe
Die Preisangabenverordnung sieht die Verpflichtung zur Angabe eines Gundpreises vor, um dem Verbraucher den Preisvergleich zu erleichtern und für ihn auf diese Weise mehr Transparenz zu schaffen. Doch auch der Grundpreis kann wiederum Irreführungspotential bergen. So im Fall einer Limonadenwerbung von REWE, über den das LG Köln (Urteil vom 20.07.2011, Az: 84 O 91/11), zu entscheiden hatte.
Grundlagen Werbung mit Testergebnis
Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben und lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.
Die Werbung mit Verbraucherbefragungen
Ein beliebtes und wichtiges Werbeinstrument sind positive Meinungsumfragen oder Verbraucherbefragungen. Die Ausgestaltung kann sehr unterschiedlich sein. Abseits von qualitativen Produktvergleichen mit der Konkurrenz, etwa über STIFTUNG WARENTEST, handelt es sich hier regelmäßig um die subjektive Bewertung von Verbrauchern, vornehmlich natürlich von Nutzern des beworbenen Produkts. Wie allgemein bei Kundenbewertungen, etwa auf Internetmarktplätzen, ist der Werbewert solcher Aussagen und dementsprechend der Einfluss auf die Kaufentscheidung oft sehr hoch. Ebenso hoch sind dementsprechend die Anforderungen an eine lautere, nicht irreführende Nutzung solcher Umfrageergebnisse in der Werbung. Wir haben hier einige der grundlegend zu beachtenden allgemeinen Anforderungen zusammengestellt.
Zur Tiefpreisgarantie und ihren Bedingungen
Eine Möglichkeit, sich beim Kunden als besonders günstiger Händler zu präsentieren, ist die Werbung mit einer Tiefpreisgarantie. Auch diese unterliegt natürlich gewissen wettbewerbsrechtlichen Schranken. Doch ist dabei manchmal mehr erlaubt, als man denkt. So wurde z.B. bereits im Jahr 2008 durch den BGH geklärt, dass eine Preisgarantie nicht einmal dann wettbewerbswidrig wird, wenn dadurch die lediglich abstrakte Gefahr begründet wird, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden. Dies stelle keine Behinderung von Mitbewerbern dar, so der BGH in der Entscheidung vom 2.10. 2008 – Aktz.: I ZR 48/06 – zu der Werbung „Wir liefern garantiert unter jedem Wettbewerbspreis“.
Geschenke und Werbegaben durch Apotheken
Verkaufsförderungsmaßnahmen, wie etwa die Gewährung von Zugaben, Rabatten oder Werbegeschenken bei dem Verkauf von Heilmitteln durch Apotheken sind immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) stellt hier erhebliche Restriktionen auf. Danach ist die Gewährung von Zuwendungen oder Werbegaben grundsätzlich verboten. Das Verbot der Wertreklame gilt jedoch nicht schrankenlos.
Neues Produktsicherheitsgesetz seit 1.12.2011
CE-Kennzeichnung, GS-Kennzeichen und neue Informationspflichten für den Händler: Seit dem 1. Dezember 2011 wurde das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst durch das Produktsicherheitsgesetz. Wir beleuchten im nachfolgenden Beitrag die wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz gebracht hat und worauf Hersteller, aber auch Händler besonders achten müssen.