Einem Soja-Drink darf kein gemahlenes Lithothamnium zugesetzt werden, wenn er das Bio-Siegel der EU trägt. Dies entschied das das Oberveraltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Helena Golla
Kennzeichnungspflicht gemäß Kakaoverordnung
Kakao- und Schokoladenerzeugnisse müssen u.a. den Vorgaben der Kakaoverordnung entsprechen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt, welche Zutaten in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen enthalten sein dürfen. Außerdem regelt die Verordnung die Kennzeichnung dieser Produkte.
Heidekrone – zulässige Produktbezeichnung bei Honig
Die Bezeichnung „Heidekrone“ stellt vor allem einen Hinweis auf die botanische und nicht die geografische Herkunft eines Honigs dar, so ds OLG Celle.
OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung
Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.
Nährwertkennzeichnung – Big 7 seit dem 13.12.2016 verpflichtend
Seit dem 13.12.2016 muss die Nährwertdeklaration von Lebensmitteln die sog. Big7 enthalten. Fehlt diese Angabe, gilt ein Vertriebsverbot. Außerdem drohen Abmahnungen und Bußgelder.
OLG Frankfurt: Sofortüberweisung als einziges kostenfreies Zahlungsmittel zulässig
Das Zahlungsmittel Sofortüberweisung ist gängig und zumutbar. Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24.08.2016 (Az. 11 U 123/15) entschieden. Es darf daher als einziges kostenfreies Zahlungsmittel in einem Online-Shop angeboten werden.
Bewerbung von Bier als bekömmlich ist unzulässig
Darf man Bier als „bekömmlich“ bewerben. Dieser Frage ging das OLG Stuttgart nach. Das Ende
BGH zu den Grenzen beim Widerruf
Im Online-Handel können Verbraucher nach einem Widerruf Waren grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Dies geht jedoch nicht grenzenlos.
Telefonnummer im Online-Shop nicht immer erforderlich
Die Angabe einer Telefonnummer im Online-Shop gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB ist dann nicht erforderlich, wenn dem Verbraucher andere Möglichkeiten für eine schnelle Kontaktaufnahme und effiziente Kommunikation mit dem Unternehmer zur Verfügung stehen.
OLG Karlsruhe entscheidet über Werbung „mild gesalzen“ für Tütensuppe
Die Bewerbung einer Tütensuppe mit der Aussage „mild gesalzen“ ist unzulässig, wenn die Suppe tatsächlich nicht salzarm ist. Dies hat das OLG Karlsruhe am 17.03.2016 (Az. 4 U 218/15) entschieden.