Markenbeschwerde bei Google AdWords als gezielte Behinderung?

Die Verweigerung der Zustimmung zu einer Google AdWords-Werbung, mit welcher tatsächlich die Markenrechte nicht verletzt werden, stellt eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 12. März 2015 (Az. I ZR 188/13).

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LG Hamburg: Werbung für Becel pro.aktiv mit gesundheitsbezogener Angabe unzulässig

Eine Werbung für die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv, in welcher suggeriert wurde, dass Produkt könne den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken, wurde vom LG Hamburg mit Urteil vom 13.03.2015 als unzulässig angesehen (Az. 315 O 283/14).

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MasterCard GOLD oder Visa Electron keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit

Händler müssen Verbrauchern eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten. Das OLG Dresden hat nun entscheiden, dass es sich bei MasterCard GOLD und Visa Electron nicht um solche gängigen und zumutbaren Zahlungsarten handelt.

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LG Kiel zu Anforderungen an Beschränkung von Angeboten

Angebote dürfen grundsätzlich mengenmäßig beschränkt werden. So darf etwa die Abgabe von Sonderangeboten auf 1 Stück pro Person limitiert werden. Solche Beschränkungen müssen jedoch bereits in der Werbung erkennbar sein. Mit der Frage, wie ein solcher Hinweis gestaltet sein muss, hat sich kürzlich das LG Kiel beschäftigt (Versäumnisurteil vom 26. Januar 2015, Az. 14 O 119/14).

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„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig

Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“  ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).

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