Eine Werbung für die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv, in welcher suggeriert wurde, dass Produkt könne den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken, wurde vom LG Hamburg mit Urteil vom 13.03.2015 als unzulässig angesehen (Az. 315 O 283/14).
Helena Golla
Bildrechte bei Amazon – Klausel zur Übertragung von Nutzungsrechten an Produktbildern wirksam
Die Klausel, welche Amazon in den AGB zur Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos verwendet ist wirksam. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 (Az.: 6 U 51/14).
Händler bald zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet?
Verbraucher sollen Elektrogeräte künftig einfacher entsorgen können. Insofern soll künftig auch der (Versand-) Handel verpflichtet werden, Altgeräte zurückzunehmen.
Neues Logo für Versandapotheken ab 26.06.2015
Ab dem 26.06.2015 wird es ein EU-weit einheitliches Logo für Versandapotheken geben.
MasterCard GOLD oder Visa Electron keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit
Händler müssen Verbrauchern eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten. Das OLG Dresden hat nun entscheiden, dass es sich bei MasterCard GOLD und Visa Electron nicht um solche gängigen und zumutbaren Zahlungsarten handelt.
LG Kiel zu Anforderungen an Beschränkung von Angeboten
Angebote dürfen grundsätzlich mengenmäßig beschränkt werden. So darf etwa die Abgabe von Sonderangeboten auf 1 Stück pro Person limitiert werden. Solche Beschränkungen müssen jedoch bereits in der Werbung erkennbar sein. Mit der Frage, wie ein solcher Hinweis gestaltet sein muss, hat sich kürzlich das LG Kiel beschäftigt (Versäumnisurteil vom 26. Januar 2015, Az. 14 O 119/14).
Ursprungskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln?
Das Europäische Parlament fordert eine Kennzeichnung des Ursprungslandes von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln.
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig
Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).
Einführung chemischer Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln zulässig
Die Umstellung der Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln von einer biologischen zu einer chemischen war zulässig, so der EuGH mit Urteil vom 11.02.2015 (Az. T-204/11).
LG Frankfurt zu den Anforderungen an die Einwilligung in Telefonwerbung
Das LG Frankfurt hat sich nach Meldungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung in den Erhalt von Telefonwerbung befasst. Für die Erteilung der Einwilligung ist jedenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erforderlich. Es ist insofern nicht ausreichend, wenn konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitgestellt werden.