Ab dem 13.12.2014 gelten neue Vorschriften zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung EU Nr. 1169/2011 – LMIV). Betroffen ist insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmittel. So wird eine Angabe von bestimmten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, verpflichtend (Art. 9 Abs. 1 c LMIV).
Produktrecht
In unserer Kategorie Produktrecht möchten wir Sie über die verschiedenen Kennzeichnungspflichten informieren, die in verschiedenen Branchen gelten. Dazu gehört unter anderem die Energie-, die Textil- oder die Lebensmittelkennzeichnung, aber auch Informationen über die Health-Claims-Verordnung oder das Heilmittelwerberecht.
Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.
„LowCarb“ als nährwertbezogene Angabe
Bei den Angaben „LowCarb“ bzw. „mit wenig Kohlenhydraten“ handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, welche nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig sind.
Herstellerangaben dürfen nicht verdeckt werden
Lebensmittel müssen mit einer Vielzahl von Pflichtinformationen gekennzeichnet werden. Hierzu gehört unter anderem auch die Information über den Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers.
Abmahngefahr Energieeffizienzklasse bei Computermonitor
Bis zum OLG Köln ging die Frage, ob ein Monitor, der als LED-Monitor sowohl zur Wiedergabe genormter Videosignale als auch zur Verwendung als Computerdisplay geeignet und bestimmt war, einer Kennzeichnungsverpflichtung nach § 6a der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) unterliegt. Das Urteil birgt eine große Abmahngefahr.
Alkoholfreies Bier „vitalisierend“?
Bei dem Begriff „vitalisierend“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig ist, so das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2014 (Az. 4 U 19/14).
Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?
Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.
Praebiotik und Probiotik als gesundheitsbezogene Angaben
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Februar 2014 entschieden, dass es sich bei der Bewerbung von Lebensmitteln (es ging um Babynahrung) mit den Bezeichnungen Praebiotik und Probiotik um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Health-Claim-Verordnung handelt. Die Bezeichnung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder … Weiterlesen
LG Bielefeld zu der Werbung für Bachblüten
Das LG Bielefeld sah in der Werbung eines Apothekers für Bach-Blütenprodukte eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Es ging u.a. um die Aussagen „… wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet“ und „… können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“.
Neue Kennzeichnungspflicht für Lampen
Seit dem 01.09.2013 gelten neue Regelungen zur Energiekennzeichnung von Lampen. Lesen Sie, worauf Sie achten müssen, welche Lampen erfasst sind, welche Lampen ausgenommen wurden, welche Informationspflichten für Händler gelten.