Bei dem Verkauf von Spielzeug müssen in vielen Fällen Warnhinweise angegeben werden. Diese müssen gemäß § 11 Abs. 3 2. GPSGV mit dem Wort „Achtung“ beginnen.
Bei Online-Käufen müssen diese Warnhinweise vor dem Kauf auf der Website sichtbar sein.
Bei dem Verkauf von Spielzeug müssen in vielen Fällen Warnhinweise angegeben werden. Diese müssen gemäß § 11 Abs. 3 2. GPSGV mit dem Wort „Achtung“ beginnen.
Bei Online-Käufen müssen diese Warnhinweise vor dem Kauf auf der Website sichtbar sein.
Eine Arzneimittelbezeichnung mit dem Zusatz „akut“ darf für die Bezeichnung eines Arzneimittels nur dann verwendet werden, wenn ds Arzneimittel schnell bzw. schneller als andere Arzneimittel wirkt.
BGH bejaht urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Figur Pippi Langstrumpf. Für eine Verletzung der Urheberrechte reiche es aber nicht aus, wenn nur wenige äußere Merkmale übernommen werden, die für sich genommen den Urheberrechtsschutz nicht begründen könnten.
Wie Spiegel Online berichtet, sollen Hersteller und Händler künftig für die Kontrollen ihrer Produkte zur Kasse gebeten werden. Hintergrund soll der Umstand sein, dass sich einige Länder in der EU darüber beklagt haben, Lebensmittelkontrollen nicht mehr finanzieren zu können. Auch der Bundesverband der Lebensmittelkontroleure (BVLK) klagt über eine ständige Unterbesetzung. Die Verbraucherminister des Bundes und … Weiterlesen
Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.
Die Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel „Original Spiruletten mit Gerstengras“ mit den Aussagen, das Produkt enthalte „über 7.000 Vitalstoffe“ bzw. „über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe“, Gerstengras sei „das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ und beinhalte „weit über 3.000 Vitalstoffe“ oder „Über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe gegeben Ihnen, insbesondere im Frühjahr, den nötigen Schwung für den Sommer“ ist irreführend. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 30.04.2013 (4 U 149/12).
Nicht immer kommt die Testwerbung mit Testsiegel daher. Auch eine simple Werbung mit der Kundenzufriedenheit kann dazu führen, dass die Grundsätze der Werbung mit Testergebnissen gelten. Bei der Testwerbung kennen die Gerichte kein langes Fackeln. Das gilt selbst in der TV-Werbung. Dem OLG Frankfurt fehlten In seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2013 (Az. 6 U 266/12) jedenfalls alle notwendigen Angaben.
Für die Grundpreisangaben auf Preisschildern im Supermarkt lassen sich keine exakten Mindestschriftgrößen festlegen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 07.03.2013.
Vorsicht bei der Versendung von E-Mails an einen offenen Verteiler. Hier können Bußgelder drohen.
Das OLG Nürnberg hatte sich mit der Werbung für E-Zigaretten als die „gesündeste Art zu Rauchen“ zu befassen. Lesen Sie hier mehr zu dem Urteil.