Eine bestehende Unterlassungsverpflichtung, z.B. im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung, gilt auch in Bezug auf bereits beendete Angebote bei eBay, so der BGH mit Urteil vom 18.9.2014 (I ZR 76/13).
Helena Golla
OLG München zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Bei der Bewerbung von „natur Salz vom Toten Meer“ mit Aussagen wie „Seit Jahrtausenden ist das Tote Meer für seine heilenden und regenerierenden Eigenschaften bekannt“ oder „für die gesunde Ernährung“ handelt es sich um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, so das OLG München (Beschluss vom 21.11.2014, 6 W 2013/14).
„Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ müsen aus Bayern kommen
Eine Pilzmischung darf auf der Verpackung nicht beworben werden mit: „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“, wenn die Pilze nicht aus Bayern stammen, so dass LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21.01.2015 (n. rk.).
Schadensersatz bei Abbruch von eBay-Auktion?
Der BGH hatte sich zuletzt in verschiedenen Fällen mit der Frage zu befassen, ob bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion durch den Händler der bis dahin Höchstbietende einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Im Ergebnis ist ein Schadensersatzanspruch wohl nur dann ausgeschlossen, wenn ein berechtigender Grund für den Abbruch der Auktion vorliegt.
Vorsicht bei der Nutzung von Creative Commons-Lizenzen
Bei Einräumung von Rechten für eine nicht kommerzielle Nutzung auf Basis der Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) kann auch eine Nutzung im geschäftlichen Umfeld zulässig sein, so das OLG Köln mit Urteil vom 31.10.2014 (Az. 6 U 60/14).
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung ab 13.12.2014
Für die Kennzeichnung von Lebensmittel sind ab dem 13.12.2014 neue Vorgaben zu beachten. Ab diesem Tag sind die meisten Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) anzuwenden.
Die Bezeichnung „Steevia-Fluid“ oder „Stevia-Blätter“ für ein Süßungsmittel kann irreführend sein
Die Bezeichnungen „Steevia-Fluid“ oder „Stevia-Blätter“ sowie die bildliche Darstellung eines Stevia-Blattes auf der Verpackung eines flüssigen Süßungsmittels können irreführend sein, wenn nicht zugleich in erkennbarer Weise darauf hingewiesen wird, dass das Produkt lediglich aus der Pflanze gewonnene Steviolglycoside enthält.
Kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ unzulässig
Die kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels mit einem Verkaufspreis von 9,97 EUR an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ verstößt sowohl gegen das Verbot der Abgabe von Arzneimittelmustern an andere als die in § 47 Abs. 3 AMG genannten Personenkreise als auch gegen das Verbot nicht geringwertiger Zuwendungen und Werbegaben (§ 7 HWG).
Bach-Blütenprodukte dürfen nicht mit Verweis auf ein gesundheitsbezogenes Wohlbefinden beworben werden
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 07.10.2014 entschieden, dass „Bach-Blütenprodukte“ nicht mit Verweisen auf die Gesundheit oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden beworben werden dürfen.
Sanktionen gegen Lebensmitteleinzelhandel bei Verkauf von Frischfleisch mit Salmonellen möglich
Der EuGH hat entschieden, dass Lebensmittelhändlern eine Sanktion auferlegt werden kann, wenn von ihnen verkauftes frisches Fleisch mit Salmonellen kontaminiert ist.