Das LG Frankfurt hat sich nach Meldungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung in den Erhalt von Telefonwerbung befasst. Für die Erteilung der Einwilligung ist jedenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erforderlich. Es ist insofern nicht ausreichend, wenn konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitgestellt werden.
AG Düsseldorf entscheidet zu Feedbackanfrage als Spam
Aus Sicht eines Händlers sind Kundenbewertungen mittlerweile ein bedeutsames wirtschaftliches Gut. Nicht unbedeutend ist mithin die Frage, wie man Kundenbewertungen in zulässigerweise einholen kann. Gleich nach der Abwicklung des Verkaufs per E-Mail um Abgabe einer Bewertung zu bitten, wäre praktikabel und wird auch von zahlreichen Händlern bereits praktiziert, ist aber dennoch nicht zulässig, wie dies gerade erst wieder das AG Düsseldorf entschied.
Unterlassungsverpflichtung auch für beendete Angebote bei eBay
Eine bestehende Unterlassungsverpflichtung, z.B. im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung, gilt auch in Bezug auf bereits beendete Angebote bei eBay, so der BGH mit Urteil vom 18.9.2014 (I ZR 76/13).
OLG München zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Bei der Bewerbung von „natur Salz vom Toten Meer“ mit Aussagen wie „Seit Jahrtausenden ist das Tote Meer für seine heilenden und regenerierenden Eigenschaften bekannt“ oder „für die gesunde Ernährung“ handelt es sich um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, so das OLG München (Beschluss vom 21.11.2014, 6 W 2013/14).
Textilkennzeichnung in Werbemittel ohne Bestellmöglichkeit?
Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 4.12.2014 – I-2 U 28/14 nicht rechtskräftig) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in einem Printwerbemittel, in welchem Textilerzeugnisse unter Angabe von Preisen beworben wurden, das aber keine unmittelbare Bestellmöglichkeit vorsah, die Angaben zur textilen Zusammensetzung der Produkte nach der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) erforderlich waren.
„Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ müsen aus Bayern kommen
Eine Pilzmischung darf auf der Verpackung nicht beworben werden mit: „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“, wenn die Pilze nicht aus Bayern stammen, so dass LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21.01.2015 (n. rk.).
Keine Privatanschrift des Arbeitnehmers an Dritte
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die Privatanschrift seiner Angestellten an Dritte weiterzugeben (BGH, Urteil vom 20.01.2015 – VI ZR 137/14). Solche Daten, die allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben werden, dürfen nicht übermittelt werden. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Patient einer Klinik, in der er stationär aufgenommen worden war.
Schadensersatz bei Abbruch von eBay-Auktion?
Der BGH hatte sich zuletzt in verschiedenen Fällen mit der Frage zu befassen, ob bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion durch den Händler der bis dahin Höchstbietende einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Im Ergebnis ist ein Schadensersatzanspruch wohl nur dann ausgeschlossen, wenn ein berechtigender Grund für den Abbruch der Auktion vorliegt.
„Bestellung bestätigen“ keine zulässige Buttonbezeichnung
Neben weiteren Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten hat sich das LG Stuttgart mit Urteil vom 17.11.2014, Az.: 35 O 37/14 KfH (noch nicht rechtskräftig) vor allem mit der Bezeichnung des Bestellbuttons am Ende des Bestellprozesses beschäftigt.
OLG Hamburg zu wesentlichen Merkmalen der Waren
Nach der sog. Button-Lösung müssen Händler ihren Bestellprozess so gestalten, dass auch juristische Laien hinreichend sicher beurteilen können, ob bzw. wann sie sich im Internet zu einer Zahlung verpflichten, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Inhalt dieser Regelungen, die in erster Linie einmal für die sog. „Abofallen“ gedacht waren, sind neben den Vorgaben für die Bestellbutton-Gestaltung, auch Anforderungen an die Informationen zu den konkret im Warenkorb ausgewählten Waren und Dienstleistungen.