Keine Privatanschrift des Arbeitnehmers an Dritte

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die Privatanschrift seiner Angestellten an Dritte weiterzugeben (BGH, Urteil vom 20.01.2015 – VI ZR 137/14). Solche Daten, die allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben werden, dürfen nicht übermittelt werden. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Patient einer Klinik, in der er stationär aufgenommen worden war.

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Schadensersatz bei Abbruch von eBay-Auktion?

Der BGH hatte sich zuletzt in verschiedenen Fällen mit der Frage zu befassen, ob bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion durch den Händler der bis dahin Höchstbietende einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Im Ergebnis ist ein Schadensersatzanspruch wohl nur dann ausgeschlossen, wenn ein berechtigender Grund für den Abbruch der Auktion vorliegt.

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OLG Hamburg zu wesentlichen Merkmalen der Waren

Nach der sog. Button-Lösung müssen Händler ihren Bestellprozess so gestalten, dass auch juristische Laien hinreichend sicher beurteilen können, ob bzw. wann sie sich im Internet zu einer Zahlung verpflichten, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Inhalt dieser Regelungen, die in erster Linie einmal für die sog. „Abofallen“ gedacht waren, sind neben den Vorgaben für die Bestellbutton-Gestaltung, auch Anforderungen an die Informationen zu den konkret im Warenkorb ausgewählten Waren und Dienstleistungen.

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Was gibt´s Neues 2015?

Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen

Frohe Weihnachten und Guten Rutsch

Das Team von Versandhandelsrecht.de wünscht allen Lesern ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch ins Jahr 2015! Wir hoffen weiterhin auf Ihre Treue. Empfehlen Sie uns und buchen Sie unsere SocialMedia Kanäle. „Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.“ Antoine de Saint-Exupéry Die Anwälte von WIENKE & BECKER -KÖLN wollen auch in … Weiterlesen

Die Bezeichnung „Steevia-Fluid“ oder „Stevia-Blätter“ für ein Süßungsmittel kann irreführend sein

Die Bezeichnungen „Steevia-Fluid“ oder „Stevia-Blätter“ sowie die bildliche Darstellung eines Stevia-Blattes auf der Verpackung eines flüssigen Süßungsmittels können irreführend sein, wenn nicht zugleich in erkennbarer Weise darauf hingewiesen wird, dass das Produkt lediglich aus der Pflanze gewonnene Steviolglycoside enthält.

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