Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung

Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.

Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.

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Ab September 2014: Energiekennzeichnung auch für Staubsauger

Seit diesem Monat gilt auch für Staubsauger eine Energiekennzeichnungspflicht, wie sie z.B. im Bereich der weißen Ware schon seit langer Zeit verpflichtend ist. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013. Seit dem 01. September 2014 müssen Händler sicherstellen, dass jedes in der Verkaufsstelle ausgestellte Modell mit einem von den Lieferanten gemäß der Verordnung bereitgestellten … Weiterlesen

Allergiekennzeichnung für nicht vorverpackte Lebensmittel?

Ab dem 13.12.2014 gelten neue Vorschriften zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung EU Nr. 1169/2011 – LMIV). Betroffen ist insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmittel. So wird eine Angabe von bestimmten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, verpflichtend (Art. 9 Abs. 1 c LMIV).

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Neue Zahlungsverzugsregelungen

Am 02.04.2014 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Am 28.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Heute, am 29.07.2014 treten die Regelungen in Kraft.

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Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.

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Mahngebühr und Rücklastschriften

Gerne wird versucht, in den AGB eine Gebühr für eine Mahnung des Kunden unterzubringen. Eine solche Mahngebühr ist jedoch häufig nicht wirksam vereinbart. Gleiches gilt für Rücklastschriften. Verbraucherschützer gehen immer wieder gegen solche Klauseln vor. Aktuell hat die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine Klage gegen einen Mobilfunkanbieter gewonnen.

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