Bestellbuttonbeschriftung LG Berlin

Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.

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Warenbezeichnung Gold Vorsicht

Wird ein Armband als „massives goldenes Armband“ beworben, handelt es sich bei der geliferten Ware dann aber um eine Messinglegierung mit vergoldeter Oberfläche, liegt ein Sachmangel vor. Bei der Auslegung der Produktbeschreibung sei das Feingehaltsgesetz zu berücksichtigen.

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Lebensmittelkennzeichnung in deutscher Sprache erforderlich

Es ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn bei dem Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen das Verzeichnis der Zutaten das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Nährwertangaben nicht in deutscher oder einer anderen im Inland leicht verständlichen Sprache angegeben sind. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 22.11.2012 (Az. I ZR 72/11).

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