Die Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ für ein Mischgetränk, welches aus Wodka und einem Energydrink besteht, verstößt nicht gegen die Health-Claims-Verordnung. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.10.2014.
Helena Golla
Buchpreisbindung in Österreich auch für E-Books
Ab dem 01. Dezember 2014 greift in Österreich eine Preisbindung auch für E-Books. Dies hat der österreichische Nationalrat am 23.10.2014 beschlossen. Die Regelungen betreffen auch den grenzüberschreitenden Online-Handel.
Kein Widerrufsrecht in der Schweiz
Der Nationalrat in der Schweiz hat die Einführung eines Widerrufsrechts im Fernabsatz abgelehnt. Bei Käufen per Telefon sollen Kunden hingegen innerhalb von vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten können.
Gelbe Verpackung von Sprachlernsoftware verletzt Farbmarke „gelb“
Die Verwendung einer gelben Kartonverpackung für Sprachlernsoftware verletzt die Farbmarke „gelb“ von Langenscheidt. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 18. September 2014 (I ZR 228/12 – Gelbe Wörterbücher). In der Sache ging es um die Verwendung einer gelben Verpackung durch die Beklagte, welche Sprachlernsoftware vertreibt. Hiergegen wandte sich die Inhaberin der für zweisprachige Wörterbücher … Weiterlesen
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung
Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.
Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.
Double-Opt-In keine Werbung
Handelt es sich bei der Double-Opt-In Mail um eine unzulässige Werbe-Mail? Das OLG Celle hat dazu eine spannende Entscheidung gefällt, die nach einer Entscheidung aus München für Erleichterung sorgt.
Ungebrauchte Ware ist nicht immer auch „neu“
Ungebrauchte Ware darf nicht immer auch als „neu“ angeboten und beworben werden. Das entschied OLG Saarbrücken zu einem Angebot von Kugellagern für Kraftfahrzeuge, welche vor mehr als 20 Jahren hergestellt und unter unbekannten Bedingungen gelagert wurden.
Rohmilch: Abgabe nur am Ort der Milchgewinnung
Rohmilch darf grundsätzlich nicht an Verbraucher abgegeben werden (§ 17 Abs. 1 Tier-LMHV). Eine Ausnahme besteht aber in bestimmten Fällen, wenn die Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb erfolgt.
Allergiekennzeichnung für nicht vorverpackte Lebensmittel?
Ab dem 13.12.2014 gelten neue Vorschriften zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung EU Nr. 1169/2011 – LMIV). Betroffen ist insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmittel. So wird eine Angabe von bestimmten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, verpflichtend (Art. 9 Abs. 1 c LMIV).
Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.