Nicht nur vor oder nach Weihnachten gibt es Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht für Verbraucher auch nach dem 13.06.2014 gibt.
Fernabsatzrecht
Das Fernabsatzrecht ist das Herz des Distanzhandels im B2C-Bereich. Unternehmer, die in diesem Bereich tätig sind, finden in diesem Gebiet ihr rechtliches Handwerkszeug. Dieses Rechtsgebiet ist von einer stetigen Entwicklung und fast täglichen Gerichtsentscheidungen geprägt. Der Hintergrund ist, dass in wohl keinem Rechtsgebiet mehr abgemahnt wird. In dieser Kategorie geht es um rechtliche Basics wie z.B. die Inhalte eines Impressums. Aber auch die Profis kommen hier nicht zu kurz. Wie geht man mit einem Widerruf des Kunden um? Was schreibt die Geoblocking-Verordnung vor? All diese Fagen (und natürlich noch mehr) beantworten wir hier.
Retourenumsatz ab 13.06.2014 sichern
Es ist schon fast ein alter Hut, dass Händler ab dem 13.06.2014 dem Verbraucher im
Fall des Widerrufs die Rücksendekosten auferlegen können. Sie müssen ihn nur darüber informieren. Viele kleine Händler wollen zulangen. Die großen Player haben jedoch abgewunken. Retournierungsmöglichkeiten gehören zum Geschäftsmodell und der Kunde soll hier nicht mit Kosten belastet werden. Wie wäre es, den Retourenumsatz zu retten und dem Retournierer auch noch ein Geschenk zu machen?
Neue Vorgaben zu Garantien
Das neue Verbraucherrecht ab 13.06.2014 bringt für den Versandhandel eine Reihe von
Ärgernissen. Unbrauchbare Widerrufsbelehrungen, praxisferne Anforderungen an Formulare, Entfall der Möglichkeit alternativer Zusendungen sind die Stichworte. Hinzu kommt jetzt auch eine neue Regelung zu den Garantien. Lesen Sie, welche Fallen lauern:
Nach dem neuen § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB n.F. sind dem Verbraucher je nach Zählweise mehr als 20 Informationen zu vermitteln. Zur Verfügung zu stellen sind nach Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n.F. Informationen die „gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien“ betreffen.
Neue Vorgaben zu Kosten für Versand und Zahlung
Das neue Verbraucherrecht, das ab dem 13.06.2014 EU-weit gilt, bringt nicht nur ein gleichartiges, Widerrufsrecht für Händler und Verbraucher und neue Rückabwicklungsregelungen. Auch in anderen Teilbereichen werden neue Spielregeln geschaffen.
Ersatzlieferung im Versandhandel entfällt
Nur noch ein paar Monate trennen uns von der Umstellung des Verbraucherrechts. Neue Widerrufsbelehrungen und neue Informationspflichten sind von allen Händlern zu beachten, die bislang im Fernabsatz und im Rahmen von Haustürgeschäften tätig waren.
Kundenspezifikation neue Möglichkeiten im Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Das LG Düsseldorf hat diese Ausnahme bei einem Sofa angenommen, welches anhand verschiedener Optionen nach Wunsch des Kunden angefertigt wurde.
Gelangensbestätigung ab 01.01.2014
Zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit für Sendungen aus Deutschland in EU-Länder (keine Drittländer) müssen Unternehmen nachweisen, dass die Waren tatsächlich im anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen sind. Es muss eine Gelangenheitsbestätigung her.
Gewährleistung bei B-Ware
Oft wird B-Ware unter Ausschluss bzw. reduzierter Gewährleistung angeboten. Für gebrauchte Ware sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, die Gewährleistungsfrist in AGB, die bekanntlich 2 Jahre dauert, auf ein Jahr zu verkürzen. Geht das auch mit B-Ware? Das OLG Hamm hat dies entschieden.
Bildrechte Amazon
Durch das Einstellen von Bildern bei Amazon Bilder erklärt man sich als Händler stillschweigend mit der Nutzung der Bilder durch andere Händler einverstanden, so das LG Köln mit Urteil vom 13.02.2014.
Bestell-Button: Bezeichnung mit „Bestellung abschicken“ unzulässig
Die Beschriftung der Schaltfläche bei Online-Bestellungen mit „Bestellung abschicken“ genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Mit dieser Beschriftung wird dem Verbraucher nicht klar, dass er eine Zahlung zu leisten hat.