Nur noch ein paar Monate trennen uns von der Umstellung des Verbraucherrechts. Neue Widerrufsbelehrungen und neue Informationspflichten sind von allen Händlern zu beachten, die bislang im Fernabsatz und im Rahmen von Haustürgeschäften tätig waren.
Kundenspezifikation neue Möglichkeiten im Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Das LG Düsseldorf hat diese Ausnahme bei einem Sofa angenommen, welches anhand verschiedener Optionen nach Wunsch des Kunden angefertigt wurde.
Gutscheinbedingungen müssen angegeben werden
Bei Werbegutscheinen sind, ebenso wie jeder anderen Verkaufsförderderungsmaßnahme, sind die Gutscheinbedingungen für die Inanspruchnahme und mögliche Einschränkungen klar und eindeutig anzugeben. Dies sowohl in der Werbung für die Gutscheine, wie auch auf den Gutscheinen selbst.
Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?
Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.
Gelangensbestätigung ab 01.01.2014
Zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit für Sendungen aus Deutschland in EU-Länder (keine Drittländer) müssen Unternehmen nachweisen, dass die Waren tatsächlich im anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen sind. Es muss eine Gelangenheitsbestätigung her.
Gewährleistung bei B-Ware
Oft wird B-Ware unter Ausschluss bzw. reduzierter Gewährleistung angeboten. Für gebrauchte Ware sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, die Gewährleistungsfrist in AGB, die bekanntlich 2 Jahre dauert, auf ein Jahr zu verkürzen. Geht das auch mit B-Ware? Das OLG Hamm hat dies entschieden.
Bildrechte Amazon
Durch das Einstellen von Bildern bei Amazon Bilder erklärt man sich als Händler stillschweigend mit der Nutzung der Bilder durch andere Händler einverstanden, so das LG Köln mit Urteil vom 13.02.2014.
Praebiotik und Probiotik als gesundheitsbezogene Angaben
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Februar 2014 entschieden, dass es sich bei der Bewerbung von Lebensmitteln (es ging um Babynahrung) mit den Bezeichnungen Praebiotik und Probiotik um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Health-Claim-Verordnung handelt. Die Bezeichnung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder … Weiterlesen
Bestell-Button: Bezeichnung mit „Bestellung abschicken“ unzulässig
Die Beschriftung der Schaltfläche bei Online-Bestellungen mit „Bestellung abschicken“ genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Mit dieser Beschriftung wird dem Verbraucher nicht klar, dass er eine Zahlung zu leisten hat.
Preisparitätsklausel bei Amazon auf dem Prüfstand
Wie das Bundeskartellamt aktuell in einer Pressemitteilung berichtet, startet am Mittwoch, dem 20.02.2013 eine Web-Befragung von 2400 Amazon-Marketplace-Händlern.